Navigation auf uzh.ch
Nachdem Sie Ihren IT-Verantwortlichen betreffend einer Kündigung kontaktiert haben, erhalten Sie von ihm eine individuelle Textvorlage. Deren Inhalt lautet sinngemäss:
An: info@hin.ch
CC: [IT-Verantwortlicher]
Betreff: Kündigung [SV...]
-----------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vertragsnummer: [SV...]
Hiermit kündige ich meine Einzelmitgliedschaft bei HIN mit 3-monatiger Kündigungsfrist auf das Quartalsende vom [TT.MM.JJJJ].
Ich bitte Sie, den nach der Kündigung nicht mehr nutzbaren Zeitraum von [...] Monaten rückzuvergüten, vgl. Rechnung [...] vom [TT.MM.JJJJ].
Mit der Bitte um Bestätigung und mit bestem Dank für Ihre Bemühungen,
[...]
Verfassen Sie in Ihrem HIN-Mail-Konto eine neue Mail mit dem individuellen Text.
Versenden Sie die Mail an die Ziel-Adresse info@hin.ch und in Kopie an Ihren IT-Verantwortlichen, damit er über Ihre Kündigung informiert ist.
Sie erhalten zeitnah eine autom. Bestätigung für Ihre Nachricht mit einer Ticketnummer von HIN.
Leiten Sie es Ihrem IT-Verantwortlichen weiter, sobald Sie eine Bestätigung für Ihre Kündigung erhalten haben.
Melden Sie es dem IT-Verantwortlichen auch, falls bezüglich der Kündigung Rückfragen oder Probleme auftauchen, zum Beispiel wenn Sie länger als 5 Werktage auf eine Bestätigung warten müssen.
Falls das Kündigungsdatum auf Ende März, Juni oder September fällt, erstattet HIN die nicht genutzten Kosten bis zum Jahresende zurück. Sie erhalten von HIN eine Gutschriftsanzeige (als PDF-Anhang per Mail oder per Post).
Leiten Sie dieses Dokument an Ihren IT-Verantwortlichen weiter.
Bevor Ihr HIN-Mailkonto bzw. Ihr Praxis-Konto nach dem Kündigungsdatum gesperrt wird, bringen Sie Ihre Mail-Daten in Sicherheit.
(Angaben zum Export aus HIN-Mail-Konten)
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Team-Koordinatorin, wie mit den relevanten Mail-Daten verfahren werden soll, damit sie für berechtigte nachfolgende PZ-Angehörige zur Verfügung stehen.
Beachten Sie, dass Mail-Daten mit besonders schützenswerten Personendaten nicht in ein Mail-Konto der UZH übertragen werden dürfen.