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Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können angehende Bachelorstudierende bzw. Masterstudierende, die bereits an einer anderen Universität Psychologie studiert haben, ein Gesuch um Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen beim Psychologischen Institut einreichen.
Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Bachelorstudiums in Psychologie erbracht wurden, z.B. bei einem Universitätswechsel während des Bachelorstudiums.
Für Bachelorstudierende, die bereits Bachelor-Psychologiemodule an einer Universität im Ausland absolviert haben, gilt zudem: Grundsätzlich können nur externe Studienleistungen, die Modulen des Studienabschnitts drittes bis sechstes Semester des Bachelorstudiums an der UZH entsprechen, angerechnet werden. Module des ersten Studienjahres (Propädeutikum) müssen in jedem Fall an der UZH absolviert werden. Eine Überprüfung der Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen erfolgt erst nach erfolgreich absolviertem Propädeutikum des Bachelorstudiums an der UZH, d.h. frühestens nach dem 2. Studiensemester.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Bachelorstudium.
Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Masterstudiums in Psychologie erbracht wurden (keine ECTS Credits aus einem Bachelorstudium!) – z.B. bereits absolvierte Mastermodule bei einem Universitätswechsel während des Masterstudiums.
Die Module der Modulgruppe «Einstieg Masterstudium» sind in jedem Fall an der UZH zu absolvieren. Sie können nicht durch extern absolvierte Studienleistungen substituiert werden.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Masterstudium.
Zur Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen an das Psychologiestudium der UZH muss eine Anerkennungsvereinbarung verfasst und in einem persönlichen Gespräch mit der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie, Bereich Zulassung/Auflagen besprochen werden.
Das «Formular für die Anerkennungsvereinbarung im Bachelor- oder Masterstudium» finden Sie auf der Seite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.
Hinweis zum Ausfüllen des Formulars: Das Formular ist primär für Mobilitätsstudierende angelegt, soll aber auch von Universitätswechslern benutzt werden. Zur Erläuterung der Begriffe:
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Zur Anrechnung externer Studienleistungen werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, und Sie Ihre externen Studienleistungen korrekt ins «Formular für die Anerkennungsvereinbarung im Bachelor- oder Masterstudium» übertragen haben, kontaktieren Sie die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme, Bereich Zulassung/Auflagen per Kontaktformular, um einen Termin für die Besprechung der Anrechnung zu vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie bitte unbedingt alle oben aufgelisteten Unterlagen mit.
Informationsstand: 18. August 2019