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Psychologisches Institut

Schritt 4: Anrechnung externer Leistungen (optional bei Bewerbungen von externen Studierenden für ein Bachelor- oder Masterstudium an der UZH)

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können angehende Bachelorstudierende bzw. Masterstudierende, die bereits an einer anderen Universität Psychologie studiert haben, ein Gesuch um Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen beim Psychologischen Institut einreichen.

Ans Bachelorstudium anrechenbare externe Leistungen

Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Bachelorstudiums in Psychologie erbracht wurden, z.B. bei einem Universitätswechsel während des Bachelorstudiums.

Für Bachelorstudierende, die bereits Bachelor-Psychologiemodule an einer Universität im Ausland absolviert haben, gilt zudem: Grundsätzlich können nur externe Studienleistungen, die Modulen des Studienabschnitts drittes bis sechstes Semester des Bachelorstudiums an der UZH entsprechen, angerechnet werden. Module des ersten Studienjahres (Propädeutikum) müssen in jedem Fall an der UZH absolviert werden. Eine Überprüfung der Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen erfolgt erst nach erfolgreich absolviertem Propädeutikum des Bachelorstudiums an der UZH, d.h. frühestens nach dem 2. Studiensemester.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Bachelorstudium.

Ans Masterstudium anrechenbare externe Leistungen

Potentiell anrechenbar sind nur Leistungen, die im Rahmen eines universitären Masterstudiums in Psychologie erbracht wurden (keine ECTS Credits aus einem Bachelorstudium!) – z.B. bereits absolvierte Mastermodule bei einem Universitätswechsel während des Masterstudiums.

Die Module der Modulgruppe «Einstieg Masterstudium» sind in jedem Fall an der UZH zu absolvieren. Sie können nicht durch extern absolvierte Studienleistungen substituiert werden.
Zum Aufbau des Studiums an der UZH siehe Masterstudium.

Vorgehen zur Anrechnung externer Leistungen

Zur Anrechnung extern erbrachter Studienleistungen an das Psychologiestudium der UZH muss eine Anerkennungsvereinbarung verfasst und in einem persönlichen Gespräch mit der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie, Bereich Zulassung/Auflagen besprochen werden.

Das «Formular für die Anerkennungsvereinbarung im Bachelor- oder Masterstudium» finden Sie auf der Seite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.

Hinweis zum Ausfüllen des Formulars:
In der Anerkennungsvereinbarung ist eine Äquivalenzauflistung vorzunehmen. Dazu müssen die Modulbeschreibungen von den Modulen der vorherigen Universität mit denjenigen der UZH verglichen werden.

Das Formular ist primär für Mobilitätsstudierende angelegt, soll aber auch von Universitätswechslern benutzt werden. Zur Erläuterung der Begriffe:

  • Unter „Gastuniversität“ ist die vorherige Universität einzutragen, von der Sie die externen Studienleistungen mitbringen.
  • Unter „Heiminstitut/Fach“ ist das Psychologische Institut der UZH einzutragen.
  • Unter „Im Austausch zu absolvierende Module“ sind die extern erbrachten Module der vorherigen Universität einzutragen.
  • Unter „Im entsprechenden Fach anzurechnen als“ sind die Vorschläge einzutragen, welche Module des Psychologiestudiums der UZH durch die entsprechenden externen Studienleistungen ersetzt und vom Psychologischen Institut anerkannt werden sollen.

Zur Anrechnung externer Studienleistungen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Die ausgefüllte Anerkennungsvereinbarung,
  • den Leistungsausweis («Transcript of Records») im Original, auf dem die anzurechnenden Studienleistungen verbucht sind,
  • ggf. eine beglaubigte Übersetzung des «Transcript of Records» (sofern nicht auf deutsch, französisch, italienisch oder englisch verfasst),
  • die Kontaktangaben einer Ansprechperson der vorherigen Universität, bei der die Korrektheit der Angaben überprüft werden kann, sowie
  • zu jedem extern erbrachten Modul, welches Sie angerechnet haben möchten, eine von der betreffenden Universität bzw. Fachhochschule beglaubigte Modulbeschreibung.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, und Sie Ihre externen Studienleistungen korrekt ins «Formular für die Anerkennungsvereinbarung im Bachelor- oder Masterstudium» übertragen haben, kontaktieren Sie die Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme, Bereich Zulassung/Auflagen per Kontaktformular, um einen Termin für die Besprechung der Anrechnung zu vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie bitte unbedingt alle oben aufgelisteten Unterlagen mit.


Informationsstand: 18. August 2019