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Voraussetzung für die Aufnahme des Psychologiestudiums an der Universität Zürich (UZH) ist die Immatrikulation als Studierende/-r in einem Studienprogramm der Psychologie an der UZH. Im Folgenden wird das Zulassungsverfahren für die Studienprogramme der Psychologie erläutert.
Achtung: Bereits eingeschriebene UZH-Studierende, die in ein Studienprogramm des Psychologischen Instituts wechseln möchten, richten sich nicht nach dem hier beschriebenen Zulassungsverfahren, sondern geben bei der Semestereinschreibung einen Studiengangwechsel an (mehr). Bitte informieren Sie sich vorher, ob Sie die Voraussetzungen zum Psychologiestudium erfüllen (mehr). |
Das Zulassungsverfahren ist ein über mehrere Instanzen ablaufender Prozess, der 1–3 Monate in Anspruch nehmen kann. Vor der Immatrikulation wenden sich Studieninteressierte ausschliesslich an die folgenden Stellen:
Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids von der Kanzlei/Zulassungsstelle können individuelle Anfragen (z.B. betreffend Anrechnung externer Studienleistungen) an das Psychologische Institut gerichtet werden.
Die folgende Grafik stellt das Zulassungsverfahren dar:
Das Zulassungsverfahren gliedert sich in folgende vier Schritte:
Schritt 1: Voraussetzungen weiter
Studieninteressierte prüfen, ob sie die Voraussetzungen für das Studium der Psychologie an der UZH erfüllen.
Schritt 2: Bewerbung und Zulassung weiter
Studieninteressierte bewerben sich zunächst online, stellen dann die verlangten Unterlagen zusammen und senden diese an die Kanzlei/Zulassungsstelle. Nach Bearbeitung und Prüfung ihrer Daten erhalten sie einen Zulassungsbescheid.
Schritt 3: Auflagen weiter
Nur bei Bewerbungen von externen Studierenden für ein Masterstudium an der UZH
Das Psychologische Institut prüft im Rahmen des Zulassungsverfahrens die bisher absolvierten Studienleistungen der/des Studienbewerbenden und entscheidet über die Vergabe von Auflagen. Werden Auflagen vergeben, müssen diese im Verlauf des Masterstudiums zusätzlich zum Master-Mustercurriculum erbracht werden. Den Entscheid über die Auflagen erhalten sie mit dem Zulassungsbescheid von der Zulassungsstelle.
Schritt 4: Anrechnung externer Leistungen weiter
Optional bei Bewerbungen von externen Studierenden für ein Bachelor- oder Masterstudium an der UZH
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids können Studierende, die bereits an einer anderen Universität Psychologie studiert haben, beim Psychologischen Institut einen Antrag auf Anrechnung externer Leistungen stellen. Nach Prüfung des Antrags werden die Studierenden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, in welchem sie Bescheid über eine allfällige Anrechnung extern absolvierter Module erhalten.
Informationsstand: 19. August 2020