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Die Supervision umfasst insgesamt 80 Einheiten (à mind. 45 Minuten). 30 Einheiten werden durch die interne Gruppensupervision des MAS in Schulpsychologie abgedeckt. Bei Wunsch zur Erlangung des Fachtitels «Fachpsycholog*in für Kinder- und Jugendpsychologie FSP» gelten bezüglich Supervision die Bestimmungen der SKJP (von der SKJP anerkannte Supervisor*innen für Fall- und Lehrsupervision, 30 Einheiten Lehrsupervision im Einzelsetting, 20 Einheiten Lehrsupervision im Gruppensetting).
Ziel der Supervision ist die Verbindung zwischen Theorie und dem praktischen Handeln im Schulkontext. Die erworbenen Kompetenzen des Theorieteils sollen unter der Kontrolle von Supervisor*innen praktisch trainiert und generalisiert werden. Die Supervision beinhaltet die vertiefte Schulung der Methoden sowie die Behandlung von Problemen, die sich bei deren Anwendung stellen. In diesem Zusammenhang werden in der internen Gruppensupervision einzelne Methoden geübt, anhand von Videobeispielen trainiert und besprochen.
Die Weiterbildungsteilnehmenden verfassen einen grossen und einen kleinen Fallbericht über einen Fall aus der kinder- und jugendpsychologischen Praxis mit mindestens 10 Stunden klientenbezogener Kontaktzeit basierend auf supervidierten Abklärungen und Beratungen. Der Fallbericht soll eine möglichst umfassende und vertiefte Auseinandersetzung mit einem Fall aus der eigenen kinder- und jugendpsychologischen Praxis darstellen, der zum einen über den Verlauf der Arbeit referiert, zum andern den im Voraus beabsichtigten und den effektiv eingeschlagenen Weg reflektiert. Der Umfang des grossen Fallberichts beträgt 15-20 Seiten, derjenige des kleinen Fallberichts 8-10 Seiten. Der grosse Fallbericht stellt gleichzeitig die MAS-Abschlussarbeit dar. Mindestens ein Fallbericht muss von einer Lehrsupervisorin oder einem Lehrsupervisor supervidiert werden.