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Für Masterstudierende, die mit der neuen Studienordnung zum HS16 beginnen, gilt:
Absolvieren Studierende beide Wahlpflichtmodule («510 Werbe- und Konsumentenpsychologie» und «530 Klinische Neuropsychologie»), kann eines davon anstelle eines Wahlmoduls (WM) für den Ergänzungsbereich angerechnet werden.
Für Masterstudierende, die nach alter Studienordnung mit dem Masterstudium begonnen haben (also vor HS 16) und somit die Überführung mitmachen, gilt:
Beide Wahlpflichtmodule («510 Werbe- und Konsumentenpsychologie» und «530 Klinische Neuropsychologie») sowie alle Pflichtmodule (im HS «500 Statistik 3») können jeweils anstelle eines Wahlmoduls (WM) für den Ergänzungsbereich angerechnet werden.
Bitte beachten Sie die erweiterte Version dieser Angaben im Ergänzungsbereich des Masterstudiums. weiter
Koordination BSc-/MSc-Studiengang