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FAQ zu Prüfungen und Leistungsnachweisen

Kann ich auch ohne Modulbuchung ECTS Credits für eine besuchte Veranstaltung erhalten?

Nein. Für die Vergabe von ECTS Credits müssen die Studierenden das Modul buchen und einen expliziten Leistungsnachweis bestehen. Das bedeutet, dass die Vergabe von ECTS Credits auf Basis blosser Anwesenheit ausgeschlossen ist.

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Welche Art von Leistungsnachweisen gibt es?

Es existieren verschiedene Arten von Leistungsnachweisen, bspw. schriftliche und/oder mündliche Prüfungen, Portfolio-Leistungen, Seminararbeiten. Die genaue Form des Leistungsnachweises hängt vom Modul ab und wird im Vorlesungsverzeichnis spezifiziert.

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Was ist ein Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodul?

Inhaltlich werden die folgenden Modularten unterschieden:

  • Pflichtmodule sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss der Studienordnung obligatorisch zu absolvieren.
  • Wahlpflichtmodule können aus einem vorgegebenen Bereich im vorgegebenen Umfang gemäss der Studienordnung ausgewählt werden.
  • Wahlmodule können gemäss der Studienordnung aus einem umschriebenen Bereich frei gewählt werden.
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Muss ich mich zusätzlich zum Modul noch für die Prüfungen anmelden?

Mit der Buchung ihrer Psychologiemodule sind die Studierenden automatisch an die Prüfungen dieser Module angemeldet. Sie müssen sich im Bachelor Major- und im Master Mono-Studienprogramm Psychologie also nicht nochmals zu den Prüfungen anmelden. Auch erhalten sie keine individuelle Einladung oder Anmeldebestätigung für die Prüfung. (Weitere Informationen auf der Webseite)

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Gibt es Abmeldefristen für Prüfungen und Folgen bei Versäumnis?

Mit der Buchung eines Moduls verpflichten sich die Studierenden dazu, das Modul zu besuchen und den zugehörigen Leistungsnachweis (z.B. die Prüfung) zu absolvieren. Die Stornierung von gebuchten Modulen ist nur innerhalb der offiziellen Buchungs- bzw. Stornierungsfristen der Philosophischen Fakultät möglich. Wird ein Leistungsnachweis nicht angetreten, gilt das Modul als «nicht bestanden» und wird im Leistungsausweis entsprechend ausgewiesen. (Weitere Informationen auf der Webseite)

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Was tun bei Krankheit am Prüfungstag?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind, stellen Sie ein schriftliches Abmeldungsgesuch. Dieses ist bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises mit den entsprechenden Belegen (z.B. Arbeitsunfähigkeitszeugnis) einzureichen. Wird eine Prüfung trotz bestehender Krankschreibung angetreten, so verliert die Krankschreibung an Gültigkeit: Durch den Prüfungsantritt erklärt sich der/die Studierende für arbeitsfähig. (Weitere Informationen auf der Webseite)

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Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?

Sie reichen Ihr Abmeldegesuch inkl. Belege (bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises) über das Studierendenportal ein. Bei Arbeitsunfähigkeitszeugnissen muss zwingend die Dauer und das Pensum der Krankschreibung vermerkt sein.

Wenn das Abmeldungsgesuch gutgeheissen wird, wird das Modul annulliert, und die/der Studierende kann das Modul ohne (weiteren) Fehlversuch im nächstmöglichen Semester erneut buchen. (Weitere Informationen auf der Webseite)

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Ich habe eine Prüfung nicht bestanden – was jetzt?

Bei Nichtbestehen einer Prüfung gilt das entsprechende Modul als «nicht bestanden». Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Zur Wiederholung muss das Modul entsprechend des regulären Semesterangebots neu gebucht werden. Dadurch sind die Studierenden wiederum automatisch zur Prüfung angemeldet. Es ist zu beachten, dass sich der Prüfungsstoff im Vergleich zum Vorjahr verändern kann!
(Vorgehen bei Nichtbestehen einer Prüfung)

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Was ist eine Fachsperre?

Wenn Sie ein Pflichtmodul zweimal nicht bestehen sollten, resultiert dies in einer Fachsperre. Eine Fachsperre bedeutet, dass man schweizweit lebenslang für das Psychologiestudium gesperrt ist. 

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Besteht Anwesenheitspflicht bei den Psychologiemodulen?

Nein, es besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht als solche. Bei Seminaren setzt sich der Leistungsnachweis oft aus einem Portfolio zusammen. Ein Teil des Portfolios ist häufig die regelmässige aktive Teilnahme am Seminar, was Anwesenheit voraussetzt. Die Leistung wird anhand der aktiven Mitarbeit definiert und gemessen, nicht anhand der Präsenzzeit.

Hinweise zu den Leistungsnachweisen finden Sie jeweils im Vorlesungsverzeichnis.

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Wie sammle ich meine Versuchspersonenstunden, bzw. wie kann ich an Studien teilnehmen?

Zur erfolgreichen Absolvierung des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» im 4. Semester gemäss Mustercurriculum des Bachelorstudiums ist es als Teil des Portfolio-Leistungsnachweises auch erforderlich, insgesamt 20 Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) nachzuweisen.

Versuchspersonenstunden (Vpn-Stunden) können sowohl vor dem Besuch des Moduls «Experimentalpsychologisches Praktikum» (ExPra) durch die Teilnahme an wissenschaftlichen Studien des Psychologischen Instituts als auch während des Absolvieren des ExPra durch die Teilnahme an Experimenten anderer ExPra-Gruppen (nicht innerhalb der eigenen ExPra-Veranstaltung!) erworben werden. 

Hinweise und Links zum Erwerb von Vpn-Stunden finden Sie auf der Webseite hier

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Was kann ich tun, wenn ich von vielen Experimenten aufgrund meines Alters oder der Einnahme von Medikamenten ausgeschlossen bin?

Es gibt Studien mit Ausschlusskriterien wie Alter, Medikamente oder Diagnosen. Dies ist der Grund, weshalb die Studienprogrammkoordination allen Studierenden dringend empfiehlt, bereits während des Propädeutikums im ersten Studienjahr mit dem Erwerb der Versuchspersonenstunden zu beginnen, damit nicht alle 20 Stunden unter Zeitdruck innerhalb eines Semesters eingeholt werden müssen.

Schauen Sie auch nach Studien in anderen Bereichen als der klinischen Psychologie oder der Psychopathologie, weil hier erfahrungsgemäss häufiger Krankheiten oder Medikamente als Ausschlusskriterium gelten können, was in anderen Bereichen weniger häufig der Fall ist.

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Informationsstand: 05. Mai 2026