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FAQ für Studieninteressierte

Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Muss ich bereits Deutsch können, wenn ich mit dem Psychologiestudium an der UZH beginne?

Ja, sehr gute Deutschkenntnisse sind für das Psychologiestudium an der UZH zwingend erforderlich – die Unterrichtsprache der meisten Module ist Deutsch. Für die Zulassung muss ein Deutsch-Sprachzertifikat Niveau C1 eingereicht werden.

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Kann ich ohne Bachelor in Psychologie für das Masterstudium in Psychologie zugelassen werden?

Nein. Das Master Mono-Studienprogramm Psychologie (120 ECTS Credits) ist konsekutiv: Das heisst, Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie mit mindestens 120 ECTS Credits in der Schweiz oder im Ausland. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium in Psychologie an der UZH finden Sie auf unserer Webseite.

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Kann ich mich mit einem ausländischen Bachelor in Psychologie für den Master bewerben?

Grundsätzlich ja. Studieninteressierte, die ihr Bachelor Major-Studienprogramm Psychologie im Ausland abgeschlossen haben, müssen zusätzlich einen Studienplatz für ein Master Major-Studienprogramm Psychologie im Land ihrer Vorbildung nachweisen, falls das Fach Psychologie im entsprechenden Land einem Numerus Clausus unterliegt. Die Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium in Psychologie an der UZH finden Sie auf unserer Webseite sowie auf der allgemeinen Webseite zur Zulassung.

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Ich habe das Bachelorstudium nicht an der UZH absolviert und habe gehört, dass ich bei einer Zulassung zum Master an der UZH zusätzliche Module aus dem Bachelor nachholen muss. Welche Module muss ich nachholen?

Die Auflagen werden im Rahmen des Zulassungsprozesses anhand einer Äquivalenzprüfung festgelegt und zusammen mit dem Zulassungsbescheid rechtlich verfügt. Vorab kann das Psychologische Institut keine Angaben zu den zu erwartenden Auflagen machen.

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Kann ich im Frühjahrssemester mit dem Studium beginnen?

Bachelorstudium: Das Major-Studienprogramm Psychologie kann nur im Herbstsemester begonnen werden. Allenfalls kann Ihr gewünschtes Minor-Programm im Frühjahrssemester begonnen werden – dies klären Sie direkt beim zuständigen Institut ab.

Masterstudium: Das Mono-Studienprogramm Psychologie kann sowohl im Herbst- als auch im Frühjahrssemester begonnen werden.

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Ich habe an einer anderen Schweizer Universität das Psychologiestudium begonnen, kann ich jetzt noch an die UZH wechseln?

Grundsätzlich ja, aber die Studienprogrammkoordination rät von einem Universitätswechsel während des Bachelorstudiums ab. Es kommt fast immer zu einer Studienzeitverlängerung.

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Kann ich mir Module meines vorherigen Studiums anrechnen lassen?

Abgeschlossenes Studium: An der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich, wozu das Psychologische Institut gehört, gilt ein sogenanntes Doppelanrechnungsverbot (§44 Absatz 2 der aktuell gültigen RVO PhF). Demnach sind Leistungen, die bereits an einen Abschluss angerechnet wurden, nicht nochmals an ein Studium hier anrechenbar. 

Angefangenes Studium: Es können allenfalls Module angerechnet werden, falls diese im Rahmen eines universitären Major-Programms in Psychologie abgelegt wurden und dieses noch nicht abgeschlossen wurde.

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Kann der Minor im Bachelor beim Zweitstudium erlassen werden?

An der Philosophischen Fakultät der UZH gibt es keinen Erlass des Minors. Diese Regelung wurde mit der Studienreform Bologna 2020 abgeschafft. An anderen Fakultäten der UZH ist das unter Umständen noch möglich.

In Bezug auf den Erlass eines Minors finden die Bestimmungen der Fakultät Anwendung, an der das Major-Studienprogramm absolviert wird. Die Fakultät des Minors ist dafür nicht relevant. Wenn Sie Ihren Major (Psychologie) an der Philosophischen Fakultät absolvieren, müssen Sie Ihr Studium in der Kombination 120/60 ECTS Credits aufnehmen.

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Wie lange ist die Anrechnungsdauer von bestandenen Modulen beim unterbrochenen Psychologiestudium an der UZH?

Ihre bestandenen Module sind i.d.R. für eine kürzere Zeitspanne – ca. 2-5 Jahre - problemlos an die aktuellen Studienprogramme anrechenbar. Auch 5 bis 10 Jahre nach Bestehen der Module können diese meistens an die dann gültigen neuen Studienordnungen angerechnet werden, sofern die Modulgrössen in den neuen Studienordnungen nicht stark geändert haben.

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Informationsstand: 31. März 2026