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FAQ zu Bachelor- und Masterarbeit

Kann ich die Masterarbeit auch im Frühjahrssemester beginnen?

Die Masterarbeit kann im Frühjahrs- oder im Herbstsemester begonnen werden.

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Wann werden offene Bachelor- und Masterarbeitsthemen auf der Webseite publiziert?

Offene Themen werden i.d.R. bis ca. Mitte Dezember bzw. Mitte Juli auf den Webseiten der Professuren/Lecturers/Senior Scientists publiziert.

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Wie erfolgt die Anmeldung zur Bachelorarbeit / Masterarbeit?

Bachelorarbeit: Die Themen der Bachelorarbeiten werden von den Professuren/Lecturers/Senior Scientists ausgeschrieben. Die Studierenden können jedoch nicht das Thema selbst, sondern nur die Einheit, wo sie die Arbeit schreiben möchten, auswählen. Das Modul Bachelorarbeit wird in der Online-Modulbuchung gebucht. Dabei wird die Untergruppe der gewünschten Einheit ausgewählt. Die Themenvergabe erfolgt erst nach der Buchung. Das genaue Verfahren der Themenvergabe bestimmen die Professuren/Lecturers/Senior Scientists (OLAT, Verlosung, ...).

Masterarbeit: Die Vergabe von Masterarbeiten erfolgt durch ein Bewerbungsverfahren. Studierende können sich entweder auf ein ausgeschriebenes Thema bewerben oder sie entwickeln eine eigene Fragestellung und suchen eigenständig nach einer geeigneten Betreuungsperson für ihre Masterarbeit. Die zur Masterarbeit gehörigen Module (Masterarbeit, Forschungskolloquium 1 & 2, Masterarbeitsgruppe 1 & 2) dürfen erst nach Absprache mit der Betreuungsperson gebucht werden.

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Kann die Abgabefrist verlängert werden?

Ja, wenn Sie krank sind, können Sie ein Gesuch um Fristverlängerung stellen. Die Abgabefrist wird um die Dauer der effektiven Krankschreibung verlängert. Die maximal mögliche Verlängerung beträgt einen Monat. Fristverlängerungen müssen frühzeitig per E-Mail an stornierungen@psychologie.uzh.ch  beantragt werden.

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Kann die Abschlussarbeit einmal wiederholt werden, wenn sie nicht bestanden wird?

Ja, aber Sie müssen eine neue Arbeit mit einem anderen Thema anfertigen. Diese neue Arbeit darf bei der gleichen Betreuungsperson geschrieben werden. Bei der Buchung gelten die gleichen Regeln wie beim Erstversuch; die Buchung darf nur in Absprache mit der Betreuungsperson erfolgen.

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Informationsstand: 31. März 2026