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Psychologisches Institut

Das Wichtigste in Kürze

«Um was geht es bei der Überführung überhaupt?»

Allgemeines

Die neue Studienordnung wird zum Herbstsemester 2016 eingeführt: Das heisst für Sie als Studierende der Psychologie, dass Sie mit der Semestereinschreibung ins HS 16 automatisch nach der neuen Studienordnung studieren. Bis Ende Frühjahrssemester 2016 gelten für Sie unverändert die Bestimmungen aus der alten Studienordnung.

Die ab HS 16 gültige Studienordnung bringt einige Änderungen in den einzelnen Studiengängen des Psychologischen Instituts mit sich. Dabei sind alle Ihre für den Abschluss verwendbaren Leistungen nach alter Studienordnung grundsätzlich auch in der neuen Studienordnung anrechenbar. Informationen zu den wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.


Eigenverantwortliche Überführung

Damit sich Ihr weiteres Studium nicht unnötig in die Länge zieht oder anderweitige Komplikationen auftreten, ist es wichtig, dass Sie sich möglichst bald über Ihr neues Curriculum informieren. Sie werden nämlich eigenverantwortlich Ihren weiteren Studienplan zusammenstellen.
Sollten dabei irgendwelche Fragen oder Probleme auftauchen, ist es von grosser Bedeutung, dass Sie diese frühzeitig und eigeninitiativ klären. Versäumen Sie die Abklärung allfälliger Probleme, kann dies im schlimmsten Fall zu einer Verzögerung des Studienabschlusses führen. Wird der Studienplan von Ihnen falsch oder unvollständig erstellt, lehnt das Psychologische Institut bzw. die Philosophische Fakultät jegliche Verantwortung ab und die Konsequenzen sind von Ihnen selbst zu tragen.

Bei der Erstellung Ihres Studienfahrplans sind Sie selbstverständlich nicht auf sich selbst gestellt: Wir haben für Sie einige Hilfstools entwickelt, die die eigenständige Überführung unterstützen. Wie die Übertragung Ihrer bisherigen Studienleistungen in die neue Studienordnung durchgeführt wird, erfahren Sie hier


Informationsstand: 31. Oktober 2017