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Anerkennungsvereinbarung (AV)

Studienleistungen in Psychologie, die während eines Austauschsemesters an einer anderen Universität erbracht werden, können unter Umständen an das Psychologiestudium an der UZH anerkannt werden. Die Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen wird nach den Richtlinien der Philosophischen Fakultät vorgenommen. Die inhaltliche Prüfung und Genehmigung der Anerkennung erfolgt durch die SEMP/Erasmus-Fachkoordination Psychologie.

Hinweis: In der Regel können nicht alle im Austausch absolvierten Studienleistungen anerkannt werden. Die Anrechenbarkeit der Module sollte deshalb nicht Ihr erstes Kriterium für die Modulwahl sein: Wählen Sie Ihre Module in erster Linie aus Interesse an den Inhalten. Nicht jedes im Studienaustausch absolvierte Modul muss anerkennbar sein! 

Möchten Studierende sichergehen, dass ihre extern absolvierten Module ans Psychologiestudium an der UZH anerkannt werden können, müssen sie vor dem Austauschsemester mit der SEMP/Erasmus-Fachkoordination Psychologie eine Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen. Liegt bei Antritt des Austausches noch keine AV vor, können die extern erbrachten Module in der Regel nicht anerkannt werden.

Weitere Informationen über die Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf der Webseite der Philosophischen Fakultät unter Anerkennung von Studienleistungen.

Die einzelnen Schritte des Vorgehens für die Anerkennung von Studienleistungenwerden im Folgenden erläutert.

Schritt 1: Studienplan zusammenstellen

Informieren Sie sich im Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversität, welche Module Sie während Ihres Austauschs absolvieren können und wollen. Stellen Sie sich einen Studienplan für das Austauschsemester zusammen. Sie müssen an der Partneruniversität rund 15 ECTS Credits absolvieren, die an Ihr UZH-Studium anerkennbar sind.

Hinweis: Bereits bei der Wahl der Partneruniversität sollten Sie sich genau über das  Modulangebot der jeweiligen Institutionen informieren. Fragen zur Anerkennung von Modulen können schon während der Zielortwahl bei der SEMP/Erasmus-Fachkoordination Psychologie gestellt werden.

Schritt 2: Anerkennungsvereinbarung (AV) verfassen und festlegen

Melden Sie sich bezüglich der Anerkennungsvereinbarung (AV) bei der SEMP/Erasmus-Fachkoordination Psychologie. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular. Schicken Sie bitte eine Auflistung der geplanten externen Module mit konkreten Anerkennungsvorschlägen inkl. dem Link (für jedes Modul) zum Vorlesungsverzeichnis der Partneruniversität. Wenn die Module anerkennbar sind und gebucht wurden, wird die AV danach auf Anfrage (i.d.R. elektronisch, d.h. im bilateralen E-Mailverkehr) für Sie erstellt.

Achtung: Für das Psychologiestudium an der UZH können ausschliesslich stufengerechte Module aus dem Angebot eines Studienprogrammes der Psychologie anerkannt werden. Module aus dem Angebot anderer Studienprogramme (z.B. der Biologie oder der Wirtschaftswissenschaften) mit Inhalten aus der Psychologie können nicht anerkannt werden.

Schritt 3: Änderungen in der AV (optional)

Während des Auslandsaufenthalts können falls nötig noch Korrekturen in der AV beantragt werden. Melden Sie sich dazu per E-Mail an die Koordination BSc-/MSc-Studiengang Psychologie, Bereich Outgoing.


Schritt 4: Abschluss der AV und Anerkennung

Nach Abschluss des Austauschs schicken Sie das «Transcript of Records» von der Partneruniversität an die SEMP/Erasmus-Fachkoordination Psychologie, damit diese die Anerkennung Ihrer extern erbrachten Studienleistungen abschliessen kann. Ohne Rückmeldung Ihrerseits werden alle (vereinbarten und bestandenen) Studienleistungen anerkannt. Im Anschluss wird die Verbuchung der extern absolvierten Studienleistungen durch das Studiendekanat vorgenommen.


Informationsstand: 04. Februar 2026