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a. Grundsätzlich können alle ATP-Angehörigen des PSYCH Anregungen und Vorschläge einreichen, die auf Institutsebene behandelt werden sollen.
b. Die ATP-Delegierten beurteilen, ob es sich um einen Vorschlag auf der Ebene des Instituts handelt. Anliegen, die auf der Ebene der gesamten UZH liegen, werden an den V-ATP weitergeleitet. Je nachdem wird an das entsprechende Organ verwiesen, z.B. Campusrat Oerlikon.
c. Wenn es sich um ein ATP-Anliegen auf Institutsebene handelt, wird mit der Geschäftsführung/Direktion geklärt, ob es als IV-Traktandum zugelassen wird. Falls ja, wird das Thema für das nächste ATP-Treffen traktandiert.
d. Bis 10 Arbeitstage vor dem Treffen muss das Traktandum in schriftlicher Form von den Initiierenden als abstimmungsfähige IV-Vorlage an die E-Mail-Adresse atp.psych@psychologie.uzh.ch eingereicht werden. Diese wird vor dem Treffen an die ATP-Angehörigen verschickt.
e. Am Treffen kann der Vorschlag präsentiert und diskutiert werden. Im Anschluss können die ATP-Angehörigen während 48 Stunden die Unterstützung oder Ablehnung des Vorschlags bekannt geben (Teams-Poll).
f. Das Traktandum wird bei der Geschäftsführung zuhanden der IV eingereicht, wenn es von mindestens 25% der stimmberechtigten Angehörigen des ATP unterstützt und nicht von einer Mehrheit abgelehnt wird.
g. Gegebenenfalls werden die Initiierenden als Gäste zur IV geladen, um ihr Anliegen vorzustellen.