

Kontakt & Erreichbarkeit
Mein Büro:
BIN 4.A.13
Anwesenheit:
Montag, Mittwochnachmittag
Erreichbarkeit:
E-Mail: psy.it@psychologie.uzh.ch
Notfallkontakt:
E-Mail: psy.it@psychologie.uzh.ch
Telefon: 044 635 72 31
BACS-Meldepflicht
Was bedeutet die BACS-Meldepflicht für Sie als Mitarbeitende?
Seit dem 1. April 2025 sind Sie, wie alle Mitarbeitenden der Universität Zürich, verpflichtet, Cybervorfälle aktiv zu melden, sobald Sie davon Kenntnis haben. Es geht dabei nicht um technische Details, sondern um Ihre Verantwortung, aufmerksam zu sein und rechtzeitig zu handeln.
Was gilt als meldepflichtiger Vorfall?
- Verdacht auf einen Hackerangriff
- Schadsoftware auf Ihrem Gerät
- Verschlüsselungstrojaner
- Phishing-Mail, die Sie geöffnet oder beantwortet haben
- Versehentlich weitergegebene vertrauliche Daten
- Hinweise auf Erpressung, Drohung oder Sicherheitslücken
Tipp: Melden Sie im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Was sollen Sie im Ernstfall tun?
- Trennen Sie Ihr Gerät vom Netz (WLAN ausschalten, LAN-Kabel ziehen)
- Erstellen Sie einen Screenshot, wenn möglich
- Arbeiten Sie nicht weiter, öffnen Sie keine Dateien und versenden Sie keine E-Mails
- Melden Sie den Vorfall umgehend an Domenico Amendola, IT-Verantwortlicher:
- E-Mail: psy.it@psychologie.uzh.ch, d.amendola@psychologie.uzh.ch
- Telefon: 044 635 72 31
- Keine Rückmeldung innert 1h?
- Online: https://sdesk.uzh.ch
- E-Mail: service@zi.uzh.ch
Warum ist das so dringend?
- Die interne Meldung muss innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung erfolgen.
- Die UZH ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb dieser Frist an das BACS zu melden.
- Wenn Sie einen Vorfall nicht melden, obwohl Sie diesen bemerkt haben, kann eine persönliche Busse von bis zu CHF 100’000.– ausgesprochen werden.
Cyber-Sicherheit betrifft uns alle.
Wenn Ihnen etwas verdächtig erscheint – melden Sie es sofort.
So schützen Sie nicht nur Daten und Systeme, sondern auch sich selbst.