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Es besteht die Möglichkeit, Psychotherapien über die Grundversicherung, über Zusatzversicherungen oder als Privatleistung abzurechnen.
Im Rahmen von Zusatzversicherungen zahlen Krankenkassen Beiträge an Psychotherapien von Psychologen. Diese Leistungen sind je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer entsprechenden Zusatzversicherung.
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von Ärztinnen und Ärzten mit einem eidgenössischen oder einem anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie, in Kinderpsychiatrie und -psychologie, in Kinder und Jugendmedizin oder Ärztinnen und Ärzte mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM) der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin angeordnet werden.
Die Anordnung wird Ihnen als Patientin/Patienten direkt ausgehändigt und nicht dem Therapeuten/der Therapeutin zugestellt. Die Anordnung gilt für 15 Therapiestunden und ist zeitlich nicht befristet. Soll die Therapie fortgesetzt werden, ist ein Informationstausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson notwendig.
Weitere Informationen
Auf der Webseite des BAG finden Sie zudem weitere Informationen.
Psychotherapie: Wer bezahlt was?
Coronavirus: Regelungen in der Krankenversicherung ( www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/regelung-krankenversicherung.html)
Gebührenordnung für Selbstzahler
Preis in CHF | Dauer | |
Einzelperson | 180.00 | 50 Minuten |
Paar | 200.00 | 50 Minuten |