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Es besteht die Möglichkeit, Psychotherapien über die Grundversicherung, über Zusatzversicherungen oder als Privatleistung abzurechnen.
Die Abrechnung über die Grundversicherung erfolgt im Rahmen der so genannten „Delegierten Psychotherapie“.
Falls Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden, in Abhängigkeit der Krankenkasse und des Zusatzversicherungstyps, Kosten von der Krankenkasse übernommen. Detaillierte Angaben finden Sie im folgenden pdf-Dokument.