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Eine neue Studienordnung wurde aus vielerlei Gründen notwendig. Ziel war, trotz ansteigender Studierendenzahlen weiterhin qualitativ hochwertige Studienprogramme anbieten zu können sowie die Angleichung an internationale Standards sicherzustellen. Um einige Beispiele zu nennen:
Im Bachelor war das bisherige Studienangebot zwar sehr vielfältig, aber im internationalen Vergleich mit anderen Universitäten weniger in die Tiefe gehend. Daher ist der Arbeitsumfang pro Fachgebiet (Modul) im Bachelor von 3 auf 4 ECTS erweitert worden. Dies erscheint uns für die Vermittlung von Grundlagenwissen angemessen.
Darüber hinaus wird bei den neuen Modulgrössen auf Bachelor- und Masterstufe mehr Eigenleistung bzw. Selbststudium von den Studierenden gefordert. Damit wird das Studium weniger verschult und dem selbstständigen Erarbeiten von wissenschaftlichen Themen mehr Raum zugesprochen, womit sich das Studium mehr an internationale Standards angleicht.
Das Masterstudienprogramm hat eine umfassende Neustrukturierung erfahren. Der Fokus lag auf der Schaffung einer klaren und leicht studierbaren Studienarchitektur. Zudem wurde mit einem neu hinzugekommenen weiterführenden Methodenmodul zur Verbesserung der wissenschaftlichen Kompetenzen beigetragen. Weitere neu eingeführte Vorlesungen im Master sorgen zudem dafür, dass alle Studierenden in wichtigen Kernthemen auf einem einheitlichen Wissensstand sind. Auch dies wird zum hohen Ausbildungsstandard am Psychologischen Institut beitragen.
Aufgrund der grossen Studienreform zum HS 16, in der sowohl die Struktur als auch die Modulgrössen geändert wurden, gibt es für eine Parallelführung unterschiedlicher Studienordnung keine Synergien mehr. Dies würde bedeuten, dass das komplette Lehrangebot doppelt angeboten werden müsste. Eine solche Lösung lässt sich bei Aufrechterhaltung des vollen Lehrangebots in allen Schwerpunkten aus Ressourcengründen nicht praktizieren. Daher werden alle Studierenden zeitgleich zum HS 16 in die neue StO überführt.
Damit Sie Bescheid wissen, wie Sie Ihr Studium fortsetzen werden – oder anders ausgedrückt, dass Sie mit Hilfe des Mappings die für den Studienabschluss erforderlichen Module ermitteln können. Es liegt in Ihrer Eigenverantwortung, Ihren Studienfahrplan in der neuen Studienordnung zu erstellen. Die Fakultät überprüft erst nach Anmeldung zum Abschluss, ob Sie alle gemäss Studienordnung verlangten Leistungen erbracht haben. Wenn Sie also zum Ende Ihres Studiums keine böse Überraschung erleben wollen, dann stellen Sie sich frühzeitig Ihren Studienfahrplan zusammen. Anhand der Mappingformulare geht dies ganz einfach.
Falls Sie beim Ausfüllen des Mappingformulars auf Probleme stossen, die Sie selbst nicht mittels der Informationen auf der Überführungswebseite und/oder den FAQs lösen können, dann sollten Sie sich unbedingt für einen der Workshops bei den Überführungscoaches anmelden.
Bei der von den Studierenden vorgenommenen Ermittlung des
Studienfahrplans bis zum Studienabschluss, dem Mapping, ist es wichtig, dass
dieses nach den gleichen Regeln erfolgt, mittels deren der Studienabschluss
später durch die Fakultät erstellt wird.
Das Mapping erfolgt immer in der chronologischen Abfolge – beginnend bei den zuerst absolvierten Modulen (Startpunkt
Studienbeginn)
bis hin zum aktuellen Semester.
Sollten in einem Semester mehrere Module des gleichen Modultyps absolviert worden sein – z.B. TT-5 – erfolgt die Zuteilung nach folgenden Regeln:
Die Kleingruppenworkshops sind dafür konzipiert, um, getrennt nach Studiengängen, die Systematik des Mappings zu erklären und bei konkreten Fragestellungen Auskünfte zu erteilen.
Sollte Ihr Mapping ein eindeutiges Ergebnis liefern, weil Sie z.B. nach dem Regelcurriculum studiert haben, dann müssen Sie nicht notwendigerweise noch einen Workshop besuchen.
Auf den Mappingformularen wird in der Sprechblase das Ergebnis des Mappings kommentiert bzw. rückgemeldet, ob weitere Aktionen ihrerseits notwendig sind. Sie erfahren dort bspw., …
ob Sie mit den ermittelten, noch zu absolvierenden Modulen beim Studienabschluss eine Punktelandung machen werden,
ob Sie zuviele ECTS Credits absolviert haben. Bei letzterem werden Sie dann direkt in der Sprechblase aufgefordert, einen Workshop zu besuchen.
Als allgemeiner Grundsatz kann gesagt werden, dass Sie im Fall von Unklarheiten unbedingt einen Workshop besuchen sollten. Sollte nämlich erst beim Studienabschluss festgestellt werden, dass eine Klärung notwendig gewesen wäre, ist es für eine Mitwirkung Ihrerseits zu spät, da dann das Studiendekanat die Zuteilung der Module, ohne Rücksprache mit Ihnen, vornehmen wird. Im schlimmsten Fall könnte dies auch dazu führen, dass sich Ihr Abschluss um ein oder zwei Semester verschiebt.
Bei diesen Modulen handelt es sich um Anrechnungsmodule. Also um Module, deren Modulleistung extern erbracht wurde und die über eine Anrechnungsvereinbarung in Ihr Leistungsdossier aufgenommen wurden.
Wenn aus der Modulbezeichnung hervorgeht für welche Module des Curriculums die CW-Module angerechnet werden können, können Sie das Mapping selbst vornehmen. Bei Unklarheiten wird sehr empfohlen zur abschliessenden Klärung einen Workshop bei den Überführungscoaches zu besuchen.
Für Sie gilt im Grunde genommen die gleiche Vorgehensweise wie für Ihre Kommilitonen/Kommilitoninnen die im HS16 eingeschrieben sein werden. Sie können das Mapping vorab, also während dem FS16 bereits machen oder auch bevor Sie Ihr Studium fortsetzen werden. Die Mappingformulare und die How-tos werden bis zum FS22 auf unserer Webseite verfügbar sein.
In der neuen Studienordnung HS 16 haben alle einsemestrigen Vorlesungen und Seminare im Bachelor-Aufbaustudium und im Masterstudium neu 4 ECTS Credits (anstatt wie bisher 3 ECTS Credits). Dies bedeutet, dass pro Lehrveranstaltung neu ein Arbeitsaufwand von ca. 120 studentischen Arbeitsstunden besteht (anstatt wie bisher von ca. 90 studentischen Arbeitsstunden). Dies bedeutet konkret, dass die Präsenzzeit zwar gleich bleibt, aber der Arbeitsaufwand sich in diesen Modulen erhöhen wird. Daher wird in den Lehrveranstaltungen der neuen Studienordnung mehr Eigenleistung der Studierenden erwartet, sei dies durch erweiterte Prüfungsinhalte, durch zusätzliche selbstständige Arbeiten, umfangreichere Seminarliteratur o. ä.
Fehlversuche aus der bis und mit FS 16 gültigen Studienordnung werden nur dann in der neuen Studienordnung ab HS 16 angerechnet, wenn die Module den gleichen Modulumfang und ähnlichen Modulinhalt haben. Bei allen veränderten Modulen werden die Fehlversuche aus der vorhergehenden StO nicht übernommen.
Module, bei denen frühere Fehlversuche in der neuen StO ab HS 16 angerechnet werden:
Module, die neu sind und bei denen frühere Fehlversuche in der neuen StO ab HS 16 NICHT übernommen werden:
Für die Anrechnung von Module im Studienaustausch an eine andere Universität verändert sich NICHTS mit der Einführung der neuen StO ab HS 16. Für Austauschsemester bis und mit einschliesslich FS 16 werden die Anrechnungen von Modulen und die Learning Agreements nach dem Curriculum der alten StO gemacht. Ab HS 16 werden die Anrechnungen und die Learning Agreements nach den Modulen der neuen StO vorgenommen. D.h. dass die angerechneten Module aus dem Austauschsemester bis einschliesslich FS 16 anhand des Mappingformulars mit überführt werden. Es gelten auch für die angerechneten Module die gleichen Überführungsregeln wie für alle an der UZH absolvierten Module.
Grundsätzlich ist es während des Bachelors und des Masters jederzeit möglich, ein oder zwei Austauschsemester einzulegen. Es empfiehlt sich jedoch, im Bachelor erst nach erfolgreicher Absolvierung der Assessmentstufe, also erst im 3. bis 6. Semester der Aufbaustufe in den Austausch zu gehen. Im Master wird für die neue StO ab
HS 16 empfohlen, erst nach den erfolgreich absolvierten Eingangsmodulen im
3. und/oder 4. Semester in den Austausch zu gehen.
Wenn Sie vor dem Wechsel zu neuen StO – also bis und mit FS 16 – bereits im Master eingeschrieben waren, dann entfallen für Sie die Eingangs- und Wahlpflichtmodule, was zur Folge hat, dass Sie den Zeitpunkt des Mobilitätssemesters während des Masterstudiums frei bestimmen können.
Da das Masterstudium in Psychologie nur noch als Monofach angeboten wird, entfällt die Kombination mit einem kleinen Nebenfach. Der Nebenfacherlass gemäss § 16 der RVO kann daher auf Masterstufe nicht in Anspruch genommen werden.
Das Mappingformular ist eine Excel-Spreadsheet-Datei (.xlsx), die sich mit Microsoft-Excel-Versionen ab Excel 2007/08 problemlos öffnen lässt. Falls Sie auf Ihrem Rechner über keine Version von Microsoft Excel verfügen, gibt es für Sie eine Alternative, um das Mappingformular zu nutzen:
Benutzen Sie für das Ausfüllen Ihres Mappingformulars einen der für UZH-Studierende bereitgestellten Rechner, beispielsweise in der Bibliothek des Psychologischen Instituts oder an den Computerarbeitsplätzen auf dem Campus Irchel oder dem Campus Zentrum, siehe hier.
Auf diesen Geräten ist eine Version von Excel installiert, mit der sich das Mappingformular problemlos öffnen lässt. Um das ausgefüllte Mappingformular auf Ihrem eigenen Rechner nochmals anzuschauen, speichern Sie es am besten als PDF-Datei ab.
Ü-Module (sog. Überführungsmodule) sind Bachelor-Module die zusätzlich zum Regelcurriculum angeboten werden, um Punktedifferenzen, die sich aus dem Wechsel der beiden Studienordnungen ergeben, ausgleichen zu können. Die Ü-Module sind mit einem „Ü-“ vor dem Modulnamen gekennzeichnet und werden im Bachelor-Vorlesungsverzeichnis kurz vor HS 16 bekannt gegeben. Als Leistungsnachweis dieser Module ist eine schriftliche Prüfung vorgesehen.
Folgende Pflichtmodule werden im Bachelor der neuen StO ab HS 16 nicht mehr angeboten:
Werden die o.g. auslaufenden Bachelor-Module bis und mit FS 16 nicht bestanden, so kann in Einzelfällen eine Wiederholungsprüfung absolviert werden (siehe: www.psychologie.uzh.ch/studium/bachelor/studium/pruefungen/wiederholung.html).
In allen anderen Fällen sind ab HS 16 anstelle der o.g. auslaufenden Bachelor-Module sog. Ü-Module als Kompensationsleistung abzulegen – vorausgesetzt, Sie haben im Äquivalenzbereich noch nicht genügend ECTS erreicht und das ermittelte Ergebnis in der Sprechblase des Mappingformulars zeigt Ihnen an, dass Sie noch Ü-Module aus dem Kompensationsbereich B2) absolvieren müssen.
Die mit 0 ECTS Credits ausgewiesenen Module:
werden im Mapping nicht berücksichtigt.
Siehe vorhergehende Frage.
Beispiel: Sie haben Ihr Studium so geplant, dass Sie am Ende von FS 16 nach aktuell gültiger StO 171 anrechenbare ECTS erworben haben und wollen im HS 16 einen Antrag auf ein vorgezogenes Master-Praktikum einreichen. Nach Ausfüllen des Mappingformulars sehen Sie jedoch, dass Ihnen für den Abschluss nach neuer StO ab HS 16 nicht nur 9 ECTS zum Abschluss sondern wie in diesem Beispiel 12 ECTS fehlen. Was nun?
Das ist kein Problem. Beim Übergang von der aktuell gültigen in die neue StO gelten für HS 16 beim vorgezogenen Praktikum die nach bisheriger StO ermittelten ECTS. Wenn die inhaltlichen Kriterien erfüllt sind und nach alter Studienordnung noch 9 ECTS Credits fehlen würden, können Sie zum HS 16 trotzdem das vorgezogene Praktikum absolvieren. Beim o.g. Beispiel können Sie also den Antrag auf ein vorgezogenes Praktikum im HS 16 einreichen.
Die Pflichtmodule
im Masterstudium wurden bisher in reduzierter Form und als Einführung in die jeweiligen Themengebiete im Bachelor angeboten. Aus inhaltlichen Gründen werden diese Module in der neuen StO ab HS 16 im Master angeboten und sind dort in den ersten beiden Semestern des Masterstudiums zu absolvieren. Diese neuen Mastermodule bekommen nicht nur einen erweiterten, sondern auch einen neuen Inhalt und ein verändertes Lehrkonzept, weshalb auch diejenigen Studierenden, die an der UZH den Bachelor gemacht haben, diese Pflicht- und Wahlpflichtmodule absolvieren müssen.
Studierende, die bis einschliesslich FS16 (also nach bisheriger Studienordnung) das Masterstudium begonnen haben, müssen diese Module nicht absolvieren. Sie haben auch ohne die Pflicht- und die Wahlmodule genügend ECTS Credits für Ihren Abschluss.
Das stellt gar kein Problem dar, da sich die Praktikumsmodaliäten nicht geändert haben. Siehe Merkblatt zum Praktikum.
Beispiel: Sie haben Ihr Studium so geplant, dass Sie am Ende von FS 16 nach aktuell gültiger StO 171 anrechenbare ECTS erworben haben und wollen im HS 16 einen Antrag auf ein vorgezogenes Master-Praktikum einreichen. Nach Ausfüllen des Mappingformulars sehen Sie jedoch, dass Ihnen für den Abschluss nach neuer StO ab HS 16 nicht nur 9 ECTS zum Abschluss sondern wie in diesem Beispiel 12 ECTS fehlen. Was nun?
Das ist kein Problem. Beim Übergang von der aktuell gültigen in die neue StO gelten für HS 16 beim vorgezogenen Praktikum die nach bisheriger StO ermittelten ECTS. Wenn die inhaltlichen Kriterien erfüllt sind und nach nach alter Studienordnung noch 9 ECTS Credits fehlen würden, können Sie zum HS 16 trotzdem das vorgezogene Praktikum absolvieren. Beim o.g. Beispiel können Sie also den Antrag auf ein vorgezogenes Praktikum im HS 16 einreichen.
In der neuen Studienordnung ist die Anmeldung für einen Studienschwerpunkt nicht mehr erforderlich. Sie buchen und absolvieren die Module in dem von Ihnen gewünschten Schwerpunktbereich. Dies sind: Schwerpunktvertiefungsmodule 1 bis 6 und 2 Gästekolloquien bzw. im auslaufenden Masterhauptfach (105 ECTS Credits) 3 Gästekolloquien.
Neu werden die ehemaligen Schwerpunkte DEV und COG zu einem grossen Schwerpunkt zusammengefasst.
Die drei Schwerpunkte ab HS16 sind:
DeNC: Entwicklung, Neurowissenschaft und Kognition
(engl. Bezeichnung: Development, Neuroscience and Cognition)
HEA: Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
(engl. Bezeichnung: Clinical and Health Psychology)
SOB: Sozial-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
(engl. Bezeichnung: Social, Organisational and Business Psychology).
Wenn Sie bisher im DEV oder COG-Schwerpunkt studieren, orientieren Sie sich ab HS16 am Lehrangebot des DeNC-Schwerpunkts.
Nein: Das mit 0 ECTS Credits ausgewiesene Modul der Schwerpunktvoraussetzung wird im Mapping nicht berücksichtigt.
Dies betrifft folgende Module:
Im Mapping werden alle Alternativen Nicht-Kernmodule ungeachtet der Modultypisierung (TT, PraInt, TT-PraInt) und der Schreibweise einheitlich behandelt. Sie können im Mappingformular zur Substitution der Module im Kompensationsbereich B1) (mit Fussnote 1 im Mappingformular gekennzeichnet) und im Monofachbereich C) (mit Fussnote 2 und 3 im Mappingformular gekennzeichnet) gleichwertig verwendet werden. Die Erfassung erfolgt chronologisch. Hierzu bitte die Anleitung in den Master How-tos und in dem Video-Tutorial beachten.
Über die Semester hinweg hat sich die Abkürzung für die Alternativen Nicht-Kernmodule im Modultitel geändert.
Beispiele für Schreibweisen:
Das stellt gar kein Problem dar, Sie setzen Ihre Masterarbeit unter der vereinbarten Betreuung fort.
Das stellt gar kein Problem dar, da sich die Praktikumsmodaliäten nicht geändert haben. Siehe Merkblatt zum Praktikum.
Fehlversuche aus der bis und mit FS 16 gültigen Studienordnung werden nur dann in der neuen Studienordnung ab HS 16 angerechnet, wenn die Module den gleichen Modulumfang und ähnlichen Modulinhalt haben. Bei allen veränderten Modulen werden die Fehlversuche aus der vorhergehenden StO nicht übernommen.
Module, bei denen frühere Fehlversuche in der neuen StO ab HS 16 angerechnet werden:
Module, die neu sind bzw. bei denen frühere Fehlversuche in der neuen StO ab HS 16 NICHT übernommen werden (diese Pflichtmodule können also jeweils einmal wiederholt werden – unabhängig von der Anzahl früherer Fehlversuche):
Informationsstand: 18. August 2016