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Psychologisches Institut

Praktikum

Die Modulgruppe «Forschungs- und Berufspraxis» soll Einblicke und Erfahrungen in die psychologische Berufspraxis und/oder Forschungsbereiche vermitteln. Sie enthält das Praktikum sowie die Gästekolloquien.

Für das Pflichtmodul «200-600 Praktikum» muss ein obligatorisches Praktikum von insgesamt 500 Stunden geleistet werden. Dies entspricht einer Vollzeitbeschäftigung während zwölf Arbeitswochen à 42 Stunden.

Da das Praktikum Bestandteil des Mustercurriculums ist, ist während der Praktikumszeit zwingend eine Einschreibung in das Master Mono-Studienprogramm Psychologie erforderlich (Ausnahme siehe Sonderfall: Vorgezogenes Praktikum).

Beschreibung:

Das Praktikum wird von den Studierenden selbst organisiert und kann sich sehr unterschiedlich gestalten. Es kann in folgenden Varianten absolviert werden:

  • Als Vollzeit- oder Teilzeitpraktikum
  • Als durchgehendes Praktikum bei einer Institution oder aufgeteilt auf mehrere Teilpraktika – bei einer oder mehreren Praktikumsinstitutionen.
  • Im Bereich der Praxis (Tätigkeit in den Berufsfeldern akademisch ausgebildeter Psychologinnen und Psychologen) oder der Forschung (am Psychologischen Institut oder an anderen Forschungsinstitutionen)
  • Im In- oder Ausland

Ziele des Praktikums:

  • Einblicke und Erfahrungen in die psychologische Berufspraxis und/oder Forschungsbereiche
  • Austausch und Vernetzung mit Expertinnen und Experten
  • Entscheidungshilfe bei der beruflichen Spezialisierung
Module: 200-600 Praktikum (16 ECTS Credits)
Modultyp: Pflichtmodul
Angebot: Abhängig vom Praktikumsplatz
Dauer: Abhängig vom Praktikumsplatz (mind. 500 Stunden)
Voraussetzungen:

Keine

Hinweis: Während des Praktikums müssen die Studierenden in das Master Mono-Studienprogramm Psychologie (an der UZH) immatrikuliert sein!
Buchung: Das Modul «200-600 Praktikum» (16 ECTS Credits) kann nicht selbständig über die Online-Modulbuchung gebucht werden. Die Verbuchung wird nach Einreichung der Praktikumsunterlagen (Bericht und Zeugnis) und Eintrag in das Praktikumsarchiv von der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie veranlasst (siehe Anerkennung des Praktikums).
Lehrformen: Praktikum
Leistungsnachweis: Schriftliche Arbeit (in Form eines Praktikumsberichts und Eintrag im Praktikumsarchiv des Psychologischen Instituts, siehe unten)
Prüfungs-/Abgabetermine:          Keine (beachten Sie die Fristen zur Einreichung der Unterlagen im Abschlusssemester, siehe unten)
Bewertung/Benotung: Bestanden/nicht bestanden
Repetierbarkeit:

Einmal wiederholbar, erneut buchen

Weitere Informationen: Siehe unten

Praktikum finden

Die Studierenden suchen selbstständig einen Praktikumsplatz bzw. mehrere Praktikumsplätze für ihre 500 Stunden Praktikum. Folgende Seiten können bei der Suche hilfreich sein:

Praktikumsausschreibungen

Linksammlung zur Suche eines Praktikumsplatzes

Praktikumsarchiv

Falls Studierende aus einem bestimmten Grund eine schriftliche Bestätigung dafür brauchen, dass im Master Mono-Studienprogramm Psychologie an der UZH ein obligatorisches Praktikum im Umfang von 500 Stunden zu absolvieren ist, können sie folgendes Dokument verwenden:

Bestätigung: Praktikumsobligatorium (PDF, 46 KB)


Anerkennung des Praktikums

Bitte beachten Sie, dass Sie während der gesamten Praktikumsdauer im Studiengang Psychologie an der UZH eingeschrieben sein müssen. Praktikumsstunden, die bspw. während eines Urlaubssemesters oder während einer Exmatrikulation abgeleistet wurden, können nicht angerechnet werden.

Für jedes Praktikum – auch Teilpraktikum – ist ein Praktikumsantrag zu stellen. Dieser ist möglichst mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn mit dem Formular «Praktikumsantrag» online bei der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie einzureichen. Bei verspätetem Eingang des Praktikumsantrags geht das Risiko einer Ablehnung eines bereits begonnenen Praktikums zu Lasten der Studierenden. Nach Prüfung der Anforderungskriterien erfolgt eine E-Mail-Benachrichtigung (Upload Praktikumsunterlagen).

Praktikumsantrag (PDF, 92 KB)

Anforderungkriterien

Inhalte:

Das Praktikum erfolgt in einem für akademisch ausgebildete Psychologinnen und Psychologen typischen Berufsfeld. Die Studierenden haben die Möglichkeit, innerhalb des fachspezifischen Tätigkeitsspektrums angeleitet unterstützend mitarbeiten zu können.
 

Qualifikation der Betreuungsperson: 

Damit sichergestellt werden kann, dass während des Praktikums eine fachlich kompetente Betreuung stattfindet, müssen Betreuungspersonen zwingend über einen akademischen Abschluss im Fach Psychologie verfügen.

In fachübergreifenden Arbeitsbereichen wie Wirtschaft, Kognition und Neuropsychologie kann in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmebewilligung angefragt werden.

Für Praktikumsstellen im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie ist ein Master- oder äquivalenter Abschluss zwingend erforderlich. Bei fachfremden Abschlüssen ist eine HR-Management Ausrichtung nachzuweisen.

Anerkennung und Verbuchung

Nachdem das Praktikum vollumfänglich – in Summe 500 Praktikumsstunden – absolviert wurde, ist jeweils für jedes Teilpraktikum

  • ein «Praktikumsbericht» und
  • ein «Praktikumszeugnis»

online als pdf bei der Koordination BSc-/MSc-Studienprogramme Psychologie einzureichen (Upload Praktikumsunterlagen). Alle absolvierten Praktika sind im Praktikumsarchiv zu erfassen.

Praktikumsbericht (PDF, 91 KB)

Das Praktikumszeugnis entspricht inhaltlich einem Arbeitszeugnis und muss zwingend Angaben über Dauer und Anstellungsgrad beinhalten. Pro Praktikum und Institution ist die Summe der geleisteten Praktikumsstunden im Praktikumszeugnis auszuweisen.

Hinweis: Wird das Praktikum an mehreren Institutionen absolviert, müssen die genannten Unterlagen für jedes einzelne Teilpraktikum erstellt bzw. eingeholt werden. Erst nachdem alle 500 Praktikumsstunden geleistet wurden, können die Unterlagen aller Teilpraktika zusammen eingereicht werden.

Erfolgt das Praktikum im letzten Studiensemester (Abschlusssemester), gelten folgende Fristen für die Einreichung von Praktikumsberichten und -zeugnissen:

  • Frühjahrssemester:      1. Juli
  • Herbstsemester:           31. Dezember

Nach erfolgreicher Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen (Praktikumsberichte, Praktikumszeugnisse und Einträge im Praktikumsarchiv) wird das Modul «200-600 Praktikum» verbucht. Liegen keine Unstimmigkeiten vor, erfolgt die Verbuchung Ihres Praktikums i.d.R. spätestens zum Ende des Semesters. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt nur bei Unklarheiten.


Sonderfall: Vorgezogenes Praktikum

Gemäss der Regelung zu den vorgezogenen Mastermodulen im Bachelorstudium kann das Praktikum von Bachelorstudierenden der UZH vorgezogen werden (Voraussetzungen und Informationen siehe vorgezogene Mastermodule).

Unabhängig davon, ob bereits das gesamte Praktikum oder nur eine Teilstundenzahl vorgezogen absolviert werden soll, ist folgendes Vorgehen zu beachten:

  1. Einreichung des Praktikumsantrags beim Psychologischen Institut vor Beginn des Praktikums. Der Antrag sollte 4 Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, sodass genügend Zeit für die Abklärung eventueller Unstimmigkeiten besteht. Wird der Antrag verspätet eingereicht, so liegt das Risiko beim Studierenden, dass bei Nicht-Erfüllung von Voraussetzungen die Anerkennung des Praktikums abgelehnt wird, obwohl das Praktikum ggf. bereits begonnen wurde.
  2. Für die Anerkennung und Verbuchung des Moduls in der Leistungsübersicht nach Abschluss von 500 Arbeitsstunden gelten die oben beschriebenen Modalitäten zu Praktikumsantrag, Praktikumsbericht und Praktikumszeugnis.

FAQs

Die FAQs (häufig gestellten Fragen) zum Praktikum finden Sie hier.


Informationsstand: 20. Februar 2023

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