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Die sexuelle Gesundheit ist ein bedeutender Bestandteil der Gesundheit insgesamt. Sie ist eine wichtige Ressource für die Lebensqualität. Ebenso können psychische und physische Beschwerden sowie deren Behandlung die Sexualität beeinträchtigen. Von der Förderung sexueller Gesundheit verspricht sich somit ein Gewinn für das individuelle Wohlbefinden wie auch für die Krankheitsbewältigung. In der Bevölkerung zeigt sich ein Bedarf nach Informationen und Hilfestellungen in Fragen rund um die Sexualität. Besonders gewünscht wird dies von Fachpersonen im Gesundheitsbereich.
Der Studiengang qualifiziert zur Integration sexueller Gesundheit in die Prävention und Gesundheitsförderung von Einzelpersonen, Paaren und Gruppen. Im multidisziplinär konzipierten Programm werden aktuellste theoretische Konzepte und wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt, Techniken der Gesprächsführung und Beratung geübt und Methoden der Diagnostik und Intervention erarbeitet.
Die Teilnehmenden ...
• erwerben fundierte Kenntnisse zentraler Konzepte und Modelle der sexuellen Gesundheit aus gesundheitspsychologischer Sicht.
• verstehen die Interaktion biologischer, psychischer und sozialer Einflussfaktoren in der Entstehung und Aufrechterhaltung sexueller Gesundheit.
• kennen Risikofaktoren, Bedingungen und Störungen sexueller Gesundheit.
• verstehen die sexuelle Gesundheit und sexuelle Anliegen im Zusammenhang mit physischen und/oder psychischen Beschwerden.
• verfügen über die Kenntnisse und Kompetenzen, um die sexuelle Gesundheit zu erfassen und andere bei Fragen und Anliegen zur sexuellen Gesundheit kompetent zu beraten.
• können aufbauend auf die Grundlagen der theorie- und evidenzbasierten Intervention konkrete Ansätze zur Förderung sexueller Gesundheit entwickeln und bewerten.
Der Studiengang wendet sich an Fachpersonen aus dem psychologischen, medizinischen und/oder Gesundheitsbereich. Berufserfahrung in den Bereichen ist von Vorteil.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein Hochschulabschluss auf Masterstufe in Psychologie, Medizin, in einem Gesundheitsberuf gemäss dem Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 oder eine gleichwertige Qualifikation. Ausnahmen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen können von der Programmleitung „sur Dossier“ genehmigt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung der Universität Bern.